Das Gerangel um die seit Januar 2007 eingeführte Rundfunkgebühr für PCs ist um eine Anekdote reicher. So meldet die "Welt", dass das Verwaltungsgericht Braunschweig besagte Gebühr für "unzulässig" erklärt habe (4 A 188/09).
Insbesondere die Begründung finde ich persönlich sehr schön: So stelle der NDR "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Ob der NDR nun in Berufung geht, bleibt abzuwarten. Unterm Strich ist dies wohl nur ein weiteres Urteil, das sich in die Reihen widersprüchlicher Urteile zu diesem Thema einreiht.
Vermutlich wird hier erst Klarheit herrschen, wenn eine komplette Reformierung des Gebührenmodells beschlossen wird. Ob das aber dann den Gebührengegnern entgegenkommen wird, darf wohl bezweifelt werden...